TERRA INCOGNITA
Bericht vom 17.10.2020

Das Erbe in der Online-Welt

Am 18.09.2020 fand - nach langer, corona-bedingter Pause - wieder ein Lions-Vortragsabend statt. Präsident Stefan Krick hatte dazu nach Thalmässing in den Thalmässinger Hof eingeladen. Die Einladung wurde von den Mitgliedern des Clubs und ihren Partnern zahlreich und mit großer Freude angenommen.

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Zu Beginn des Abends ging der Präsident kurz auf die Situation der letzten Monate ein und berichtete von der großen Spendenaktion des Clubs, die statt der eigentlich langfristig geplanten 50-Jahr-Feier stattgefunden hatte. Exakt an Vormittag desselben Tages waren 50 Notebooks und Drucker an die beiden Mittelschulen in Roth und Hilpoltstein übergeben worden. Sie sollen dem Zweck dienen, Schülerinnen und Schüler ohne eigene geeignete Geräte im Falle neuer Schulschließungen für den Distanzunterricht auszustatten.

Anschließend stellte er sein geplantes Programm für das erste Lions-Halbjahr vor und ging vor allem auf die Besonderheiten des Benefizkonzerts in Hilpoltstein, sowie des das Musical ersetzende Konzert in der KuFa Roth ein. Er erklärte, dass Konzerte dieser Art in heutiger Zeit anders vorbereitet werden müssten und auch anders stattfinden würden, um alle Hygienebestimmungen einzuhalten und die Zuschauer keiner Gefahr auszusetzen.

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Den Hauptteil des Abends stellte der Vortrag von Lions-Freund und Notar Dr. Dietmar Weidlich dar. Der Referent brachte den Zuhörern in bekannt routinierter und kompetenter Weise die Problematik des digitalen Nachlasses Verstorbener in heutiger Zeit dar. Er wies darauf hin, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bereits am 01.01.1900 in Kraft getreten sei, also zu einer Zeit, in der es noch keine Computer und vor allem kein Internet gab. Das BGB sei für eine analoge Welt entwickelt worden und § 1922 regle heute noch die Gesamtrechtsnachfolge wie in damaliger Zeit. Ein digitales Sondererbrecht sei nie geschaffen worden.

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Durch anschauliche Beispiele verdeutlichte er den Lions-Freunden, zu welchen Problemen dies in heutiger Zeit führen kann bzw. bereits geführt hat. Das "Facebook-Urteil", der Fall des verstorbenen Architekten mit nicht lizenzierter CAD-Software und der Fall des Verstorbenen, der Fotos seiner Liebesbeziehung digital gespeichert hatte waren nur einige Beispiele, mit denen Dr. Weidlich die Problematik veranschaulichte. 

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Der zweite Teil seines Vortrags handelte von Problemen ähnlicher Ausprägung: "Wie wird digitale Währung (z. B. BitCoins) im Erbfall behandelt und von welchem Tages-Wert wird ausgegangen, wenn das Erbe aufgeteilt wird?". "Welche (sinnvolle) Möglichkeiten gibt es, seine digitalen Dateien zu schützen und wie kann sichergestellt werden, dass die Erben trotzdem Zugriffsmöglichkeiten auf alle benötigten Informationen bekommen (digitale Vorsorgemappe)?"

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Präsident Stefan Krick dankte dem Referenten am Ende des Vortrags im Namen aller Mitglieder für den top aktuellen und hervorragend präsentierten Vortrag.

Anschließend traf man sich nach langer Zeit endlich wieder einmal zum gemeinsamen Abendessen, bei dem es viel zu erzählen gab.  

 
pfeil zurueck
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